Kündigung

Kündigungen sind nur zum Jahresende bei der Vorsitzenden oder der Kassiererin möglich. Erfolgt zum Jahresende keine Abmeldung, ist der Jahresbeitrag erneut zu entrichten. Die Beiträge werden im März jeden Jahres per Sepa-Basislastschriftmandat eingezogen.

 

Abhängig vom Eintrittsmonat im Beitrittsjahr wird der Jahresbeitrag anteilig berechnet.

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